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ADR-Klasse 5.1

Klasse 5.1 = entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Der Begriff der Klasse 5.1 umfasst Stoffe, welche, obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, im allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder einen Brand anderer Stoffe fördern können.

zum Beispiel: Wasserstoffperoxid, Perchlorsäure, Chlorsäure, Chlorate und Mischungen, Bromate, Permagnate, Persulfate, Lösungen von Ammoniumnitrat, Nitrate, Nitrite, Peroxide und Superoxide

Bezettellungsmuster :

Klasse 5-1