Gefahrstoff

Wie der Name schon sagt : "GEFAHR"-STOFF

Ein gefährlicher Stoff wird bei "Umgang", "Lagerung" und "Verwendung" direkt mit dem Stoff und in Zusammenhang mit dem Stoff / den Stoffmischungen als "GEFAHRSTOFF" bezeichnet.

 

 

Häufig werden die Begriffe Gefahrstoff (Verwendung) und Gefahrgut (Transport) miteinander verwechselt. Hier ist jedoch eine Gleichstellung der beiden Begriffe aufgrund der eventuell unterschiedlichen Gefährdungen beim Umgang, bzw. beim Transport nicht gegeben.    

Begriffsdefinition

 

 

Rechtliche Grundlagen zum Begriff "Gefahrstoff"

Zu den grundsätzliche Rechtsvorschriften zählen :

  • die Europäische Chemikalienverordnung REACH
  • Abk.:  Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
  • die Gefahrstoffverordnung GefStoffV,
  • die Europäische Gefahrstoff-Richtlinie 
  • die GHS-Verordnung , Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
  • das Chemikaliengesetz ChemG

Hier finden Sie die GESTIS-Stoffdatenbank zur Recherche :

Datenbank

Entsprechende Informationen zu einem bestimmten Gefahrstoff lassen sich aus dem sogenannten Sicherheitsdatenblatt entnehmen.

Sicherheitsdatenblatt

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