|
Gemäß den Vorschriften und Anforderungen der seit dem 01.07.2009 verbindlichen ADR/GGVSEB (Kapitel 8.1.5) und den ebenfalls verbindlichen, seit dem 01.01.2009 gültigen schriftlichen Weisungen empfehlen wir die Bereithaltung mindestens folgender Ausrüstungsgegenstände :
|