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Ladungssicherung
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www.gefahrgutshop.de
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Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Fahrzeuge besagt in § 37, Absatz 4 : “Ladung muss so verstaut und bei Bedarf gesichert werden, dass eine Personengefährdung bei üblichen Verkehrsbedingungen ausgeschlossen ist.”
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Zitat aus GGVSEB §19 (Pflichten des Beförderers) Absatz 2 Nr. 15 :
Der Beförderer im Straßenverkehr hat dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben...
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Zitat aus ADR/GGVSE 2007 : Kapitel 7.5.7 Handhabung und Verstauung:
7.5.7.1 ....Versandstücke, die gefährliche Gütern enthalten, sowie unverpackte gefährliche Gegenstände müssen auf dem Fahrzeug oder im Container durch geeignete Mittel gesichert werden, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container so zurückzuhalten, dass eine Bewegung während der Beförderung, durch die die Ausrichtung der Versandstücke verändert wird, oder die zu einer Beschädigung der Versandstücke führen könnte, verhindert wird....
Die Ladung kann z.B. durch Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen gesichert werden. Eine ausreichende Ladungssicherung im Sinne des ersten Satzes liegt auch vor, wenn die gesamte Ladefläche in jeder Lage mit Versandstücken vollständig ausgefüllt ist.
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Straßenverkehrsordnung
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Auszug aus §22 Ladung (gültig seit 01.01.2008) :
Die Ladung einschliesslich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin - und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten (VDI 2700 ff) !
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Bitte bedenken Sie, dass bedeckte Fahrzeuge bedingt durch ihre Bauart den seitlich auf den Aufbau wirkenden Kräften nicht immer effektiv standhalten können.
Die Aussage der Hersteller, welchen Kräften eine Plane standhält, sollte immer in Verbindung mit dem Rest des Aufbaus betrachtet werden !
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Verantwortlichkeiten
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Im gewerblichen Güterverkehr verantwortlich für die Sicherheit der Ladung:
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Die ordnungsgemäße Ladungssicherung ist vor der Abfahrt durch den Fahrer im Rahmen seiner Möglichkeiten zu kontrollieren. Sollten während der Fahrt Veränderungen festgestellt werden, ist unbedingt nochmals zu kontrollieren und ggf. nachzusichern !
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Mangelhafte Ladungssicherung ist sowohl bei Gefahrgut-/ als auch bei allen anderen Transporten immer noch die Hauptbeanstandung der Kontrollbeamten.
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Bußgelder
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Als Verkehrsordnungswidrigkeit (Anlage 7 RSE) können z.B. folgende Bußgelder fällig werden :
Beförderer 800,- €
Halter 800,- €
Verlader 500,- €
Fahrzeugführer 300,- €
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Quelle : Online-Katalog der Polizei Bayern
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Physikalische Grundlagen
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Kraft ist das Produkt aus Masse und Beschleunigung
Erste der drei newton'schen Axiome der Mechanik : "Jeder Körper verharrt im Zustand der Ruhe oder der geradlinig-gleichförmigen Bewegung, solange keine äußere Kraft auf ihn einwirkt (und diesen Bewegungszustand ändert)."
Beispiel Ein Lkw fährt mit den vorgeschriebenen maximal 80 Stundenkilometern über die Autobahn.
Bei einer Vollbremsung wirkt auf die Ladung die Bewegungsenergie aus der Fahrt des Lkws ein. Das bewirkt, daß die Ladung beim Bremsvorgang - auch Negativbeschleunigung genannt - mit einer erheblichen Kraft nach vorn in Richtung des Fahres gepresst wird. Das gleiche physikalische Gesetz liegt zugrunde, wenn sich ungesicherte Ladung in einer Kurve löst. Auf die Ladung wirkt die in die ursprüngliche Fahrtrichtung gerichtete Kraft ein, so dass sie aus der Kurve getragen wird.
Haft- und Gleitreibung Mitentscheidend für die Umsetzung der Bewegungsenergie ist die Reibung zwischen Ladefläche und Ladung.
Unterschied von Haft- und Gleitreibung Solange eine Masse noch fest auf der Ladefläche steht, wirkt Haftreibung auf sie ein. Gerät sie in Bewegung, kommt nur die noch die weit geringere Gleitreibung zum Tragen. Ein Körper in Bewegung kommt ohne weitere Beschleunigung zum Stillstand, da Reibung (auch der Luftwiderstand) auf ihn einwirkt. Auf einem glatten, lackierten Ladeflächenboden besteht weniger Reibungswiderstand als auf einer rutschhemmenden Matte.
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