Informationen :

Fuß-Schutz

Fußschutz tragen02

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In der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 191 ist die Benutzung von Fuss- und Beinschutz in diversen Bereichen vorgeschrieben.

Die Ausführungen eines Schutzschuhwerkes ist in den DIN-Normen festgelegt. Nach diesen Normen lässt sich auch der Einsatzbereich für einen Schutzstiefel näher klassifizieren.

Es lassen sich folgende Unterteilungen festlegen :

  • Sicherheitsschuhe
    • sind Schuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung S)                        siehe auch Normen der Reihe DIN EN 345.
  • Schutzschuhe
    • sind Schuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 100 Jgeprüft wurde (Kurzbezeichnung P)                         siehe auch Normen der Reihe DIN EN 346.
  • Berufsschuhe
    • sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen (Kurzbezeichnung O)                    siehe auch Normen der Reihe DIN EN 347.

Verständlicherweise ist ein LKW-Fahrer auf Reisen gern mit bequemen Schuhen oder Sandalen bekleidet. Es sollte jedoch unbedingt beim Be- und Entladen auf das dann benötigte Sicherheitsschuhwerk zurückgegriffen werden. Leider wird häufig aus Bequemlichkeitsgründen ohne ausreichenden Fuss-Schutz gehandelt. Eine abgerutschte           EURO-Palette, die auf dem Fuß des Fahrers landet, ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann zu erheblichen Verletzungen führen. Zusätzlich wird durch dieses fahrlässige Verhalten auch der Versicherungsschutz gefährdet.

  • Beinschutz sind persönliche Schutzausrüstungen, die Unterschenkel oder Knie gegen äußere schädigende Einwirkungenschützen.
  • Knieschutz sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die das Knie vor Gefahren schützen. Der Knieschutz besteht aus Knieschutzpolsterund Befestigung und kann mindestens eine weitereFunktion aufweisen.
  • Knieschutzpolster sind Teile des Knieschutzes, der sich zwischen dem Untergrund und dem Knie des in kniender HaltungArbeitenden befinden. Das Knieschutzpolster kann aus mehrerenkombinierten Materialien bestehen.
  • Befestigungen sind Teil des Knieschutzes, die den Sitz des Knieschutzpolsters am Knie gewährleisten.
  • Knieschutzsysteme sind Knieschutz, der aus Knieschutzpolster und/oder Befestigung besteht und zusätzlich mindestens eineweitere Funktion aufweist.

Schutzstiefel nach ADR/GGVSE

In der ADR/GGVSE wird im Kapitel 8.1.5 b) und in der RSE unter 5-10.4.4 das Mitführen von “geeigneten” Schutzstiefeln gefordert.

Unter “geeigneten” Schutzstiefeln verstehen wir :                                                            

    • Abhängig vom Einsatzbereich PVC-Überziehstiefel (Minimalanforderung),
    • säure- und laugenfeste Sicherheitsstiefel nach DIN EN 345 - S5
    • ggf. in antistatischer Ausführung (Kennzeichnung FPA)
      • Erläuterungen FPA:
  • F = Anforderungen der EN 345-2 Tabelle 3 erfüllt
  • P = durchtrittsicher
  • A = antistatisch

Die teilweise angebotenen Stiefelüberzieher aus PE-Material schützen bestenfalls gegen eine Verschmutzung Ihrer Sonntagsschuhe und sind unseres Ermessens nach absolut “ungeeignet” !

In unseren Ausrüstungs-Set´s sind verschiedene bedarfsangepasste Ausführungen enthalten

Vor der Auswahl und der Benutzung von Fußschutz oder Beinschutz hat der Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen, die insbesondere beinhaltet

  • Art und Umfang der Gefährdungen
  • Gefährdungsdauer
  • persönliche Voraussetzungen des Versicherten.

Eine Gefährdung ist nicht unbedingt an bestimmte Tätigkeiten oder an Berufe gebunden, sondern dann vorhanden, wenn mit Fuß oder Beinverletzungen, insbesondere durch

  • Stoßen
  • Einklemmen
  • umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände
  • Hineintreten in spitze Gegenstände
  • heiße oder ätzende Flüssigkeiten
  • oder mit anderen gesundheitsgefährlichen Umgebungseinflüssen zu rechnen ist.