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Wenn Gefahrgut transportiert wird, gilt ein Fahrzeug im Sinne der ADR/GGVSE als “Beförderungseinheit”. Eine Beförderungseinheit ist ein einzelnes Fahrzeug oder ein Fahrzeug incl. Anhänger. Folgend Beispiele für unterschiedliche Ausrüstung in Abhängigkeit von der Größe der Beförderungseinheit anhand von Löschgeräten :
Transporter bis 3,49 to ohne Anhänger
Transporter bis 3,49 to mit Anhänger (z.B. 1,5 to)
LKW bis 7,49 to ohne Anhänger
LKW bis 7,49 to mit Anhänger (z.B. 2,5 to)
alle LKW ab 7,50 to ohne und mit Anhänger
Es sind dann die jeweiligen Vorschriften und Ausnahmen des ADR/GGVSE für die Beförderungseinheit nach Gesamtgewicht zu beachten !
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