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Die Aufbewahrungsorte richten sich nach Unfallschwerpunkten, der Struktur des Betriebes (Ausdehnung, Räumlichkeiten, Betriebsarten,räumliche Verteilung der Arbeitsplätze) und den auf dem Gebiet des Rettungswesens getroffenen organisatorischen Maßnahmen.
Das Erste-Hilfe-Material muß jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, geschüzt gegen schädigende Einflüsse (Verunreinigung, Nässe und extreme Temperaturen), in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert werden.
Sterile Verbandstoffe Nach dem seit 1. Januar 1995 geltenden Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz MPG) müssen Verbandstoffe eine CE-Kennzeichnung tragen, bedürfen jedoch keiner Angabe eines Verfalldatums.
Ist dennoch ein Verfalldatum angegeben, verbietet das Medizinproduktegesetz (MPG) unter Androhung eines Bußgeldes die weitere Anwendung nach Ablauf des Verfalldatums.
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