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Die für den betrieblichen Brandschutz erforderlichen Maßnahmen sind abhängig von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Richtlinien, Merkblättern usw. der jeweilig zuständigen Institutionen. So sind die gültigen Vorschriften zusätzlich auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Aus diesem Grund können wir Ihnen an dieser Stelle keine Spezifikation des betrieblichen Brandschutz darstellen.
Grundlagen für den betrieblichen Brandschutz bilden z.B. :
- der §13 der Arbeitsstättenverordnung,
- der §43 / Absatz 4 der UVV “allgemeine Vorschriften (VBG 1)
- die “Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschgeräten) (ehemals ZH 1/201 neu BGR 133)
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