Informationen :

ADR/GGVSEB-Ausrüstungskoffer   “ANTISTATIK”

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Der Ausrüstungskoffer ist auf den Transport von Gefahrgut mit besondere Anforderungen an “antistatische”  Ausrüstung ausgelegt. Inhaltlich sind alle grundsätzlich geforderten persönlichen Ausrüstungsgegenstände nach ADR/GGVSEB enthalten.

Beachten Sie unbedingt auch die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung in den schriftlichen Weisungen / Unfallmerkblättern !

Gemäß den Vorschriften und Anforderungen der ADR/GGVSEB (Kapitel 8.1.5) und der schriftlichen Weisungen empfehlen wir die Bereithaltung mindestens folgender Ausrüstungsgegenstände :

  Information :                Im SET “ANTISTATIK” enthalten             Ausführung

Korbbrille / 200ml Augenspülflasche

Sterilwasser 200ml

Halbmaske mit Filter

Filter A2B2E2K1 - P3

Chemie-Schutzhandschuhe

PVC-Chemiehandschuh

Einwegoverall

Einweg-Overall Typ 5+6

antistatische Feuerwehrstiefel

nach DIN EN 345-S5 FPA

Warnweste

nach EN 471 Klasse 2

EX-geschützte Handleuchte

nach EX-Schutz-Norm

Im Kapitel 8.5 der ADR/GGVSEB ist auch die ggf. gültige Zusatzvorschrift S2 (1) zu beachten :

Tragbare Beleuchtungsgeräte :

Gedeckte Fahrzeuge, die flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60°C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solchen Beleuchtungsgeräten betreten werden, die so beschaffen sind, dass sie entzündbare Dämpfe oder Gase, die sich im Inneren des Fahrzeuges ausgebreitet haben, nicht entzünden können.