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Die gesetzliche Regelung in der ADR ist zum 01.01.1999 entfallen.
Der Werkzeugsatz wird in manchen Prüflisten, jedoch nicht mehr in der Listung der Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV) gefordert.
Ein Werkzeugsatz sollte “Notreparaturen” am Fahrzeug ermöglichen. Das Standard-Bordwerkzeug eines Fahrzeuges sollte unseres Ermessens nach ausreichend sein.
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