Informationen :

Information zur “PKW - Fahrzeugausrüstung”

Lieferservice04

www.gefahrgutshop.de

Nach Straßenverkehrszulassungsordnung, Straßenverkehrsordnung und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind mehrspurige Fahrzeuge wie z. B. alle gewerblich genutzten PKW mit einer Grundausrüstung auszustatten :

Wir empfehlen die Ausrüstung mit folgenden Gegenständen :

  Information :                Im SET “PKW P1” enthalten :      Ausführung :

1 Warndreieck im Köcher

EURO-Norm, klappbar

1 KFZ-Verbandkasten

nach DIN 13 164

1 Warnweste

nach EN 471 / 2, orange

1 KFZ-Feuerlöscher mit Halter

Inhalt: 2 KG ABC-Löschpulver

Warnbekleidung ist nicht nur seit dem 01.04.2004 in Italien und seit dem 24.07.2004 in Spanien eine Pflichtausrüstung “beim Verlassen des Fahrzeuges ausserhalb geschlossener Ortschaften” , sondern inzwischen in vielen weiteren EU-Staaten !                                        Es wird voraussichtlich folgende “Pflicht” in Deutschland eingeführt :

  • Bei Verlassen des Fahrzeuges ausserhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalles muss jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung mit mindestens der nach EN 471 geforderten Warnkleidung ausgestattet sein.... (oder ähnlich !)

Die Mitführungspflicht für Warnwesten für den “Privaten” wird auch in Deutschland eingeführt........

Was jedoch viel wichtiger ist :

Feuerlöscher / Brandschutz

Als unsere Zusatzempfehlung sollten Sie die Ausstattung Ihres privaten Fahrzeuges mit mindestens einem 2 KG - Feuerlöscher annehmen !                                                            Unter Umständen verhilft Ihnen ein Feuerlöscher im Fahrzeug  sowie dessen Einsatz zu einer   erweiterten Leistungserstattung Ihrer Versicherung im Falle eines Unfalls.

Die Neubefüllung und Prüfung nach DIN 14 406 Teil 4  des Feuerlöschers nach einer berechtigten Verwendung wird Ihnen von Ihrer Versicherung meistens erstattet und kann ggf. Leben retten !

Erste-Hilfe / Schulung

Ebenso ist der Besuch einer “Erste Hilfe am Unfallort” - Schulung für uns alle wesentlich hilfreicher, als 1000 Gesetze !

  • Was zuerst und was zuletzt ?
    • “Was soll ich bloß tun.....??!!??”
  • Was könnte ich falschmachen ?
    • “...und was nicht....”
  • Stabile Seitenlage ?
    • “Wie geht das.....”
  • Atemspende ?
    • “Wann und wem und warum ...”
  • ...und wen ich mich anstecke ???
    • “Antworten auf diese und andere Fragen...”

Nutzen Sie die Angebote Ihrer ortsansässigen Hilfsdienste und besuchen Sie mal wieder eine Schulung über “SOFORTMAßNAHMEN AM UNFALLORT” !

Im Notfall fühlen Sie sich sicherer und können unter Umständen Leben retten !!