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Fahrzeuge, welche Abfallstoffe im nationalen Verkehr transportieren, müssen, soweit eine Genehmigungspflicht nach KrW- / AbfG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen) besteht, mit Kennzeichnungstafeln in der Größe 400 x 300 mm ausgerüstet sein.
Die Tafeln müssen weiß rückstrahlend sein und ein schwarzes “A” zeigen. Die Tafeln sind während des Abfalltransportes vorne und hinten am Fahrzeug deutlich sichtbar anzubringen.
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