Informationen :

Abfallwarntafeln

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Fahrzeuge, welche Abfallstoffe im nationalen Verkehr transportieren, müssen, soweit eine Genehmigungspflicht nach KrW- / AbfG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen) besteht, mit Kennzeichnungstafeln in der Größe 400 x 300 mm ausgerüstet sein.

Die Tafeln müssen weiß rückstrahlend sein und ein schwarzes “A” zeigen. Die Tafeln sind während des Abfalltransportes vorne und hinten am Fahrzeug deutlich sichtbar anzubringen.

Die Tafeln können als magnetische Tafel oder als klappbare Tafel eingesetzt werden. Eine genaue Spezifikation nach ADR/GGVSE (wie z.B. für orange Warntafeln) gibt es  nicht.

Werden Abfälle, welche auch Gefahrgut im Sinne des ADR/GGVSE darstellen transportiert, sind selbstverständlich auch die zusätzlichen Gefahrgutvorschriften zu beachten.