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schriftliche Weisung ADR 2011 (ab 01.01.2011)
Artikel Nr. 6.6016-2011 D
Auszug aus ADR 2009 :
Gem. Abschnitt 5.4.3.4 sind die schriftlichen Weisungen 4seitig darzustellen.
Laut Abschnitt 5.4.3.1 sind die Weisungen in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle aufzubewahren.
Die Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung versteht.
Der Beförderer hat darauf zu achten, das die Weisungen verstanden werden und die Fahrzeugbesatzung in der Lage ist, die Weisungen richtig anzuwenden.
Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Massnahmen einsehen.
SOFORT VERFÜGBAR !
Länderversion : DEUTSCH
das aktuelle Unfallmerkblatt gem. ADR-Bestimmungen
Auflage 2011
Format DIN A3 / 1 x gefaltet
beidseitig bedruckt, farbig
weiterführende Informationen zum Inhalt der Weisungen (separates Fenster !)
Preisstellung :
zzgl. 2,20 Post-Versandpauschale (unabhängig von der Bestellmenge)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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